Das Bundesfamilienministerium vertritt die Meinung, dass Beratungs- und Bildungsarbeit gegen Rechtsextremismus nur einmalig bzw. lediglich zeitlich befristet gefördert werden könne. Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis und Joachim Grigoleit kommen in einem aktuellen Gutachten zu einem anderen Ergebnis. Demnach sei eine langfristige und dauerhafte Finanzierung der Arbeit gegen Neonazismus und für Demokratieforderung verfassungsrechtlich möglich. Das Gutachten haben verschiedene Verbände, Initiativen und Gewerkschaften die sich gegen Rechtsextremismus engagieren in Auftrag gegeben.
Wir sprachen mit Pascal Begrich, dem Geschäftsführer des Miteinadner e.V., über die Ergebnisse des Gutachtens.
↧