Gehört es zum Ertragen des Grundgesetzes, auch Ausländerfeinden und Antisemiten die Meinungs-, Versammlungs- und Parteienfreiheit zuzugestehen? Hat der Verfassungsschutz, als selbsternanntes Frühwarnsystems, das doch regelmäßig verpennt noch eine Berechtigung? Der Jurist und Autor Horst Meier spricht im Gespräch mit Radio F.R.E.I. über den Meinungskampf in einer rechtsstaatlichen Demokratie.
Horst Meier ist Mitautor des Buches - Nach dem Verfassungsschutz. Plädoyer für eine neue Sicherheitsarchitektur der Berliner Republik -
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