Der deutsche Bundestag hat mit großer frakltionsübergreifender Mehrheit beschlossen, dass die Beschneidung männlicher Säuglinge in Deutschland weiterhin erlaubt bleibt. Damit wurde die Rechtsunsicherheit nach einem anders lautenden Urteil des Landgerichts Köln vom Mai 2012 beendet.
Abzuwägen waren 3 grundgesetzlich verankerte Grundrechte: das Recht auf körperliche Unversehrtheit gegen das Recht auf freie Religionsausübung in Verbindung mit dem elterlichen Pflege- und Sorgerecht.
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