Wenn man in Deutschland vor Gericht zieht oder vor Gericht zitiert wird, dann ist die juristische Begleitung und Beratung eine teure Angelegenheit. Damit auch ärmere Menschen sich das leisten können, gibt es das sogenannte Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht, also eine gesetzlich festgelegte Unterstützung in solchen Fällen. Doch genau diese will die Bundesregierung nun weiter einschränken, ein entsprechender Gesetzesentwurf soll im Februar im Bundestag beraten werden. Die Gewerkschaft ver.di will sich das nicht bieten lassen und ruft zu einer Unterschriftenaktion auf. Dazu sprach Tobias Lindemann von Radio Z mit Bernhard Jirku, er ist Bereichsleiter für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik bei der ver.di Bundesverwaltung.
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