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Extremismusklausel weg, alles gut?

Am 31.1. verkündeten Bundesfamilien- und Bundesinnenminister*in unisone die Abschaffung der Extremismusklausel auf Bundesebene. Seit 2011 wurden mit diesem Instrument Initiativen und PRojektträger, die Fördergelder für demokratiefördernde und Antirechts-Arbeit bezogen, verpflichtet ein Bekenntnis zur Freiheitlich demokratischen Grundordnung abzugeben. Mit Zuwendungsbescheiden und Begleitschreiben werde nun hingewiesen "dass niemand mit Steuermitteln unterstützt wird, der sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt". Ist der Kampf gegen die Klausel nun von Erfolg? Wächst damit auch die Chance das Extremismusparadigma mit seiner Vorstellung von "extremen Rändern" der Gesellschaft und einer "guten Mitte" ad acta zu legen? Wie kritisch dürfen und wollen Initiativen nun gegenüber dem Staat bzw. der herrschenden Gesellschaftsordnung sein? Im Interview: Frank Schubert vom Verein Engagierte Wissenschaft/ Forum kritische Rechtsextremismusforschung

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