Saatgut darf in den EU-Ländern nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die spezielle Sorte registriert und in einer Sortenliste eingetragen ist. - klingt erstmal unverfänglich! ABER - Per Gesetz wird traditionelles bäuerliches Saatgut zur musealen Ausnahme definiert, industrielles Saatgut dagegen bekommt einen Marktanteil von 90 Prozent garantiert. was das heißt und was da noch so bedenklich an der EU-Regelung ist, erläutert Susanne Gura. Sie ist im Vorstand des Dachverbandes Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt mit Sitz in Bonn.
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